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Ein Impressum ist die rechtlich vorgeschriebene Anbieter-Kennzeichnung nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Es muss vollständigen Namen, ladungsfähige Adresse, schnelle Kontakt-Daten und bei reglementierten Berufen Berufsangaben + Aufsichtsbehörde enthalten. Häufigster Abmahn-Grund: unvollständige Pflichtangaben.

Pflichtangaben nach § 5 DDG (früher § 5 TMG)

  • Vollständiger Name oder Firma: Bei Einzelunternehmen Vor- und Zuname. Bei juristischen Personen die Firma plus Rechtsform (GmbH, GbR, etc.).
  • Vertretungsberechtigter: Bei GmbHs/UGs der Geschäftsführer. Bei GbRs die Gesellschafter.
  • Ladungsfähige Anschrift: Vollständige postalische Adresse. Ein Postfach reicht nicht.
  • Schnelle Kontaktmöglichkeit: Telefon ist Pflicht (BGH-Urteil 2006), zusätzlich E-Mail-Adresse.
  • Handelsregister-Eintrag: Bei eingetragenen Firmen – Registergericht + Nummer (HRB / HRA).
  • Umsatzsteuer-ID: Wenn vergeben. Wenn nicht: expliziter Hinweis „Kleinunternehmer gem. § 19 UStG“.
  • Berufsbezeichnung (bei reglementierten Berufen): Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt, Architekt etc. + zuständige Aufsichtsbehörde + Berufsordnung.
  • Verantwortlich für den Inhalt (§ 18 MStV): Name + ladungsfähige Anschrift – typisch identisch mit dem Inhaber, muss aber explizit genannt sein.
  • Wirtschaftsidentifikationsnummer: Falls vergeben – neu seit 2024.

Sechs Fehler, die eine Abmahnung auslösen

1. Berufsbezeichnung vergessen. Steuerberater, Anwälte, Architekten müssen ihre Berufsbezeichnung mit Kammer/Aufsicht explizit angeben. Fehlt das, ist es ein § 5 DDG-Verstoß.

2. Telefonnummer fehlt. Häufiger Versuch: nur E-Mail angeben um Anrufe zu vermeiden. Der BGH hat 2006 entschieden – Telefon ist Pflicht.

3. Postfach statt Straße. Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift. Auch C/O-Adressen sind problematisch.

4. Umsatzsteuer-Zustand unklar. Wer Kleinunternehmer ist, muss explizit „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ schreiben. Einfach das USt-ID-Feld leer lassen ist unzureichend.

5. Veraltetes Impressum. Adresse geändert, neuer Geschäftsführer, neue Berufsorganisation – Impressum muss aktualisiert werden. Best Practice: jährlich review. Auch die Rechtsgrundlage selbst ändert sich: Das Telemediengesetz ist im Mai 2024 durch das DDG ersetzt worden. Wer diese Prüfung nicht selbst im Blick behalten will, gibt sie in die laufende Webseitenpflege.

6. Impressum nicht erreichbar genug. Die „2-Klick-Regel“ – vom Hauptmenü oder Footer maximal 2 Klicks zum Impressum. Wer es nur über die Suche findet, riskiert Abmahnung.

Wohin der Impressum-Link gehört: in den Footer jeder Seite

Best Practice: Impressum-Link im Footer JEDER Page. Mobile-Footer-Links müssen mit dem Daumen treffbar sein (Tap-Target mindestens 48 × 48 px).

Häufiger Fehler: Impressum nur auf der Startseite, oder Footer-Links auf Mobile so klein dass sie nicht treffbar sind. Beides Abmahn-Risiko. Wer den Footer nicht selbst anpassen kann, sollte das bei der nächsten Überarbeitung mit erledigen lassen – beim Webdesign aus Bensheim gehören erreichbare Rechtstexte zur Grundausstattung.

Häufige Fragen zum Impressum

Brauche ich für eine private Website ein Impressum?

Wenn die Website ausschließlich privat ist (z. B. Foto-Album für Familie) nicht zwingend. Aber sobald ein geschäftlicher Bezug erkennbar ist – z. B. Affiliate-Links, Werbe-Banner, eigene Beratungs-Hinweise – wird die Site geschäftlich, Impressum-Pflicht greift.

Reicht ein Impressum-Generator?

Als Startpunkt ja. Aber: branchen-spezifische Angaben (Aufsichtsbehörde, Berufsordnung) muss man selbst ergänzen. Generatoren von e-recht24, datenschutz.org oder anwaltsregister sind seriös und aktuell.

Was passiert bei Verstoß?

Abmahnung von Konkurrenten oder spezialisierten Anwaltskanzleien. Verlangt werden eine Unterlassungserklärung und die Anwaltskosten der Gegenseite. Bei wiederholten Verstößen deutlich teurer.

Muss meine private Adresse im Impressum stehen?

Bei Einzelunternehmen die von Zuhause arbeiten: ja, die ladungsfähige Anschrift muss angegeben sein. Das ist die Privat-Adresse. Alternativen wie Postfach oder Anwalts-Adresse sind nicht zulässig.

Impressum-Check Ihrer aktuellen Site?

Im Erstgespräch prüfen wir auch das aktuelle Impressum – die häufigsten Lücken sind schnell zu beheben.

Verfasst von David Rupa, Inhaber von Bergstraße Digital. Diese Inhalte sind eine praktische Übersicht und ersetzen keine Rechtsberatung.