Die Datenschutz-Erklärung nach DSGVO Art. 13 informiert Besucher über alle Datenverarbeitungen auf der Website. Sie muss alle eingebundenen Dienste (Google Analytics, Maps, Fonts, Calendly, Newsletter, Kontaktformulare etc.) einzeln auflisten, den Verantwortlichen nennen und Betroffenenrechte erklären. Aktualisierungs-Pflicht: bei jeder neuen Datenverarbeitung sofort.
Was die Datenschutz-Erklärung enthalten muss
Acht Pflicht-Inhalte nach DSGVO Art. 13:
- Verantwortlicher: Name, Anschrift, Kontakt (identisch zum Impressum, plus E-Mail).
- Datenschutz-Beauftragter: Falls ein DSB benannt ist — Name + Kontakt. Bei Kleinunternehmen meist nicht Pflicht.
- Zwecke der Verarbeitung: Warum werden Daten gesammelt (Kontaktanfrage, Newsletter, Analytics, etc.).
- Rechtsgrundlage: DSGVO Art. 6 Abs. 1 — meist a) Einwilligung, b) Vertragserfüllung, f) berechtigtes Interesse.
- Empfänger der Daten: Wer bekommt die Daten? Hosting-Provider, Newsletter-Tool, Analytics-Anbieter etc.
- Drittland-Übermittlungen: Werden Daten in USA oder andere Drittländer übermittelt (Google, Facebook)? Mit Hinweis auf EU-Standardvertragsklauseln.
- Speicherdauer: Wie lange werden Daten aufbewahrt? Bei Kontaktanfragen typisch 6 Monate, bei steuerrelevanten Daten 10 Jahre.
- Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei Aufsichtsbehörde.
Welche Dienste explizit aufgelistet werden müssen
Für jede technische Integration auf der Website braucht es einen eigenen Abschnitt:
- Hosting-Provider: Wer hostet die Site (IONOS, Strato, Raidboxes)? Welche Daten werden in Server-Logs gespeichert? Wie lange?
- Cookies: Welche werden gesetzt? Welche sind essentiell, welche nicht? Speicherdauer?
- Kontaktformular: Welche Daten werden erhoben? Wofür? Wie lange gespeichert?
- Newsletter (wenn vorhanden): Double-Opt-In-Verfahren, Provider (MailPoet, Mailchimp, Brevo), Widerrufsrecht.
- Google Fonts: Lokal eingebunden oder Google-CDN? Bei CDN: Drittland-Übermittlung an Google.
- Google Maps: Bei Einbindung von Karten — Drittland-Übermittlung an Google.
- Google Analytics: Nur mit Cookie-Consent. IP-Anonymisierung aktiviert?
- Social Media Plugins: Facebook-, LinkedIn-, Instagram-Buttons. Bei „Share"-Buttons: nur Shariff-Lösungen ohne automatischen Datenabfluss.
- Calendly oder andere Terminbuchungs-Tools: Datenverarbeitung, Drittland-Übermittlung.
- YouTube/Vimeo-Einbindungen: No-Cookie-Modus oder Two-Click-Lösung.
Aktualisierungs-Pflicht
Die Datenschutz-Erklärung ist kein einmal-erstellen-und-vergessen-Dokument. Bei jeder Änderung an der Website-Technik muss sie angepasst werden:
- Neues Plugin installiert → Datenschutz-Erklärung erweitern
- Tracking-Tool gewechselt → Anpassen
- Newsletter-Provider gewechselt → Anpassen
- Hosting-Wechsel → Server-Standort-Hinweis anpassen
Best Practice: bei jedem Plugin-Install gleich Datenschutz-Erklärung ergänzen, bevor das Plugin live geht. Mindest-Review: jährlich.
Häufige Fragen
Reicht ein Datenschutz-Generator?
Als Startpunkt ja — e-recht24, datenschutz.org und anwaltsregister bieten seriöse Generatoren. Aber: Sie müssen die generierten Abschnitte zu Ihren tatsächlichen Datenverarbeitungen kürzen. Wer eine Datenschutz-Erklärung kopiert die GoogleAnalytics-Hinweise enthält obwohl Analytics nicht eingesetzt wird, hat keine korrekte Erklärung.
Was kostet eine professionelle Datenschutz-Erklärung?
Generator-Lösungen: 0-50 € pro Jahr. Anwaltliche Erstellung mit Audit: 300-800 € einmalig. Bei komplexen Online-Shops oder spezialisierten Dienstleistungen lohnt sich anwaltliche Beratung.
Reicht eine pauschale Datenschutz-Erklärung für alle Sub-Pages?
Eine zentrale Datenschutz-Erklärung-Page reicht. Sie muss aber von jeder anderen Page aus erreichbar sein (Footer-Link). Nicht jede Page braucht eigene Datenschutz-Hinweise.
Was passiert bei Verstoß?
Bei Datenpannen oder Verstößen gegen die DSGVO drohen Bußgelder bis 4 % des Jahresumsatzes (für Großunternehmen) oder 20 Mio. €. Für Mittelstandsbetriebe sind realistische Strafen meist 500-10.000 €. Plus Abmahn-Kosten bei Wettbewerber-Abmahnungen.
DSGVO-Check Ihrer aktuellen Site?
Im Erstgespräch prüfen wir auch die Datenschutz-Erklärung — meist sind 2-3 schnelle Anpassungen das Wichtigste.
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Verfasst von David Rupa, Inhaber von Bergstraße Digital. Diese Inhalte sind eine praktische Übersicht und ersetzen keine Rechtsberatung.