Direkte Antwort

Wer Google Fonts direkt von Googles Servern lädt, übermittelt die IP-Adresse jedes Besuchers an Google – und dafür braucht es eine Rechtsgrundlage. Ein Urteil des LG München I hat sie 2022 im Einzelfall verneint und darin einen DSGVO-Verstoß gesehen (20.01.2022, Az. 3 O 17493/20); höchstrichterlich geklärt ist die Frage nicht, der BGH hat sie 2025 dem EuGH vorgelegt. Lösung: Fonts lokal auf eigenem Server einbinden. Bei den meisten WordPress-Themes ein 10-Minuten-Fix.

Warum Google Fonts via Google-CDN problematisch ist

Wenn Ihre Website Schriftarten direkt von fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com lädt, übermittelt jeder Browser-Request die IP-Adresse des Besuchers an Google. Diese IP-Übermittlung ist eine personenbezogene Datenverarbeitung und braucht eine Rechtsgrundlage.

Das LG München I hat 2022 entschieden, dass diese Übermittlung im dort verhandelten Fall ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgte; ein berechtigtes Interesse hat es verneint. Ein Landgerichts-Urteil bindet die Parteien, nicht alle Website-Betreiber – die Frage nach der Rechtsgrundlage stellt sich für Ihre Seite trotzdem. Über einen Cookie-Banner lässt sich die Lücke nicht schließen – die Schriften laden, bevor der Banner erscheint.

Und es ist keine Cookie-Frage. § 25 TDDDG – der Paragraf, aus dem die Cookie-Banner-Pflicht folgt – regelt die Speicherung von Informationen auf dem Endgerät des Besuchers und den Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen. Die Schrift-Anfrage setzt keinen Cookie; was zu Google geht, ist die IP-Adresse. Deshalb ist die Cookie-Banner-Pflicht der falsche Hebel und die lokale Einbindung der richtige.

Ab 2022 haben spezialisierte Kanzleien mit Crawlern systematisch nach Google-Fonts-Anfragen gesucht und massenhaft abgemahnt. Diese Massen-Abmahnungen hat das LG München I am 30.03.2023 als rechtsmissbräuchlich eingestuft (Az. 4 O 13063/22), der Bundesgerichtshof hat im August 2025 Grundfragen dazu dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Az. VI ZR 258/24). Einzelne Abmahnungen bleiben möglich, das Datenschutz-Problem selbst ist unverändert.

Lösung: Google Fonts lokal einbinden

Statt von Google-CDN zu laden, hostet man die Schriftarten-Dateien auf dem eigenen Server. Browser laden sie dann von der eigenen Domain – keine Übermittlung an Google, und damit auch keine Rechtsgrundlage nötig.

Manuelle Methode

  1. Auf google-webfonts-helper (gwfh.mranftl.com) die gewünschte Font auswählen
  2. Gewünschte Charsets + Weights auswählen (typisch: latin, 400, 600, 700)
  3. Font-Dateien als ZIP herunterladen
  4. Dateien ins WordPress-Theme-Verzeichnis hochladen (z. B. /wp-content/themes/[theme]/fonts/)
  5. Den generierten @font-face-CSS-Code in die Theme-CSS einfügen
  6. Aus dem Theme-Header die externe Google-Fonts-Link-Zeile entfernen
  7. Cache leeren, testen

Plugin-Methode (einfacher)

Für WordPress-Sites gibt es Plugins die das automatisieren:

  • OMGF – Host Google Fonts Locally (Free): identifiziert Google Fonts, lädt sie automatisch herunter, hostet lokal.
  • Local Google Fonts (Free): vergleichbar.
  • Borlabs Cookie Premium: hat eingebaute lokale Google-Fonts-Lösung.

So prüfen Sie ob Ihre Site bereits konform ist

Drei einfache Tests:

  1. Browser-DevTools: F12 → Network-Tab → Filter „font“ → Site neu laden. Wenn URLs wie fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com erscheinen: nicht konform.
  2. Online-Test: ccm19.de Google-Fonts-Checker – URL eintragen, sofortige Auswertung.
  3. View Source: Im HTML-Quelltext nach „googleapis“ und „gstatic“ suchen – wenn vorhanden, nicht konform.

Häufige Fehler bei der Umsetzung

  • Theme aktualisiert, Google-Fonts-Link kommt zurück. Bei vielen Themes ist die externe Font-Einbindung hartcodiert. Nach Updates erneut prüfen – ein Punkt, den die laufende Webseitenpflege abdeckt.
  • Plugin lädt Fonts lokal, aber Theme lädt sie zusätzlich extern. Beide Quellen aktiv = Verstoß bleibt. Theme-Code muss angepasst werden.
  • Cookie-Banner statt lokaler Einbindung: ein Fehler bei Sites die das Problem „lösen“ wollten – der Banner selbst blockiert nichts, er fragt nur. Wenn er erscheint, ist die Schrift längst geladen. Wirksam sind zwei Wege: ein Content-Blocker, der den Abruf bis zur Einwilligung zurückhält, oder die lokale Einbindung.
  • Adobe Fonts (Typekit) übersehen. Adobe Fonts sind kein Google-Service, aber ebenfalls ein externer Anbieter mit Servern in den USA, also auch hier eine Drittland-Übermittlung – die Frage nach der Rechtsgrundlage stellt sich genauso. Wer sie nicht führen will, bindet auch diese Schriften lokal ein oder ersetzt sie.

Häufige Fragen zu Google Fonts und Abmahnungen

Reicht ein Cookie-Banner als Schutz vor der Google-Fonts-Abmahnung?

Nein. Es ist auch keine Cookie-Frage: Die Schrift-Anfrage setzt keinen Cookie, sie übermittelt die IP-Adresse an Google. Und Schriftarten laden schon beim Seitenaufbau (sonst wäre der Banner-Text nicht lesbar) – ein Banner allein hält die Anfrage damit nicht auf. Zurückhalten kann sie ein Content-Blocker, der externe Abrufe bis zur Einwilligung sperrt; die lokale Einbindung erspart die Frage ganz.

Wie schnell muss ich reagieren wenn die Abmahnung kommt?

Frist meist 7–14 Tage. Nicht direkt unterschreiben – vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind oft zu weitreichend. Anwalt für IT-Recht einbeziehen.

Wie aufwendig ist eine professionelle Umstellung?

Bei einfachen WordPress-Sites 1–2 Stunden Aufwand, die nötigen Plugins sind kostenlos. Bei komplexen Sites mit mehreren Themes oder Customizer-Einstellungen dauert es entsprechend länger.

Sind andere Webfont-Services auch problematisch?

Ja, dieselbe Frage stellt sich dort auch. Adobe Fonts (Typekit), Fontspring oder Cloud.typography laden die Schrift von fremden Servern; sitzt der Anbieter in den USA, ist es zusätzlich eine Drittland-Übermittlung. Auch dabei geht die IP-Adresse des Besuchers an einen Dritten und braucht eine Rechtsgrundlage. Empfehlung: alle externen Font-Quellen prüfen, alternativ Open-Source-Fonts lokal einbinden.

Google-Fonts-Check Ihrer aktuellen Site?

Im Erstgespräch prüfe ich auch die Schriftarten-Quelle – typische 10-Minuten-Lösung mit hohem Abmahn-Schutz-Effekt.

Verfasst von David Rupa, Inhaber von Bergstraße Digital. Diese Inhalte sind eine praktische Übersicht und ersetzen keine Rechtsberatung.